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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

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© Bildarchiv des Landtags NRW / Bernd Schälte

Das Klimaschutzgesetz

Am 1. Juli 2021 hat der nordrhein-westfälische Landtag das bis dahin ehrgeizigste Klimaschutzgesetz eines Bundeslandes verabschiedet. Kern ist die Verpflichtung, 2045 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Auf dem Weg dahin sollen die Emissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent sinken.

Am 14. Juni 2023 hat die schwarz-grüne Landesregierung im Rahmen ihres ersten Klimaschutzpakets auch Eckpunkte für eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes NRW vorgelegt. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen für ambitionierten Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln. Unter anderem soll das Klimaschutzziel für 2030 angehoben, neue Instrumente wie ein Klimaschutz-Monitoring eingeführt und die kommunale Wärmeplanung unter Berücksichtigung der angekündigten Bundesgesetzgebung verbindlich festgeschrieben werden. Das federführende Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie wird auf Basis dieser Eckpunkte einen Referentenentwurf vorlegen.