Genau hier setzt das Land Nordrhein-Westfalen an: Mit gezielter Förderung von bis zu 1.500 Euro pro Ladepunkt und den neuen Informationskampagnen „Zuhause laden in NRW“ und „Work and charge NRW“ sollen mehr Lademöglichkeiten an Mehrfamilienhäusern und am Arbeitsplatz entstehen – also dort, wo viele Menschen ihr Auto ohnehin regelmäßig abstellen. Über 2.000 Ladepunkte am Arbeitsplatz sowie fast 3.000 Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern hat das Land im vergangenen Jahr 2024 gefördert.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Elektromobilität darf kein Luxus sein. Wir sorgen dafür, dass auch Mieterinnen und Mieter sowie Beschäftigte ohne eigenen Stellplatz ihr E-Auto bequem laden können – zu Hause oder am Arbeitsplatz. Unsere neuen Kampagnen zeigen, wie es geht, und bieten konkrete Unterstützung für alle, die Ladeinfrastruktur schaffen wollen.“
Zwei Kampagnen, viele Infos – alles online
Auf zwei Kampagnenwebseiten stellt das Land unter der Dachmarke ElektroMobilität NRW ab heute wichtige Informationen rund um Fördermöglichkeiten sowie Planung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur bereit.
www.zuhause-laden.nrw
www.work-and-charge.nrw
Dort zu finden sind Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Übersichten zu rechtlichen Vorgaben und technischen Fragen, sowie die Möglichkeit sich zu kostenfreien Seminaren anzumelden. Darüber hinaus zeigen konkrete Beispiele, wie der Ausbau gelingt. Auch in den sozialen Netzwerken regen die Kampagnen den Wissenstransfer und die Diskussion zu aktuellen Entwicklungen an, um die Zielgruppen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur zu unterstützen.
Die Förderungen im Detail
- Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser: Förderung in Höhe von 40 Prozent, bzw. bei großen Unternehmen, 20 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 1.500 Euro je Ladepunkt. Die Errichtung der Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens zehn Stellplätzen wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro gefördert. Außerdem ist Förderung für einen Netzanschluss möglich. Diese beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 10.000 Euro.
- Ladeinfrastruktur für Beschäftigte: Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt.