Ab Herbst 2016 können Städte, Gemeinden und Kreise aus NRW für Maßnahmen, die sich aus einem Klimakonzept ableiten lassen, eine Förderung beantragen. In Zusammenarbeit mit den Kommunen können auch kommunale Eigenbetriebe, Beratungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände, Kammern, Verbände, gemeinnützige Einrichtungen sowie Unternehmen teilnehmen. Die zur Förderung beantragten Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung können einen oder mehrere der relevanten Klima-Bereiche einer Kommune umfassen, zum Beispiel klimagerechte Quartiers-, Stadt- und Raumentwicklung, Gebäude und Anlagen (inklusive Straßenbeleuchtung), Versorgung und Entsorgung, Mobilität, Personal und Organisation, Kommunikation, Kooperation und Partizipation oder den Themenkomplex klimaneutrale Kommunalverwaltung.
Darüber hinaus sollen in ausgewählten Modellkommunen Maßnahmen zum Schwerpunktthema "Emissionsfreie Innenstadt" gefördert und umgesetzt werden, die im besonderen Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen liegen.