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Kabinett beschließt verschärftes Klimaschutzgesetz und bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz

Minister Pinkwart: Wir setzen uns ehrgeizigere Klimaziele und wollen bis 2050 in Nordrhein-Westfalen treibhausgasneutral wirtschaften.

Die Landesregierung setzt sich neue ambitioniertere Klimaschutzziele und bringt ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz auf den Weg. Der Neuentwurf des Klimaschutzgesetzes verschärft das bestehende Ziel für 2050 deutlich. Wurde im ersten NRW-Klimaschutzgesetz von 2013 noch eine Minderung von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 festgeschrieben, verpflichtet sich die Landesregierung nun, bis 2050 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Zudem wurde im Gesetz ein Zwischenziel für das Jahr 2030 ergänzt.

Um sich bestmöglich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten, hat das Kabinett gleichzeitig das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz vorgelegt. Die vergangenen Hitze-, Trocken- und Extremwetterereignisse haben gezeigt, wie der Klimawandel auch in Nordrhein-Westfalen zunehmend wirkt. Bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben soll Klimaanpassung fortan mitbedacht werden.

„Klimaschutz und Klimaanpassung sind zwei Seiten einer Medaille“, erklärten Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am Montag in einer Pressekonferenz. „Wir müssen einerseits runter mit den Treibhausgasen, andererseits den Aufwand zur Anpassung erhöhen.“ Der Klimawandel sei die zentrale Herausforderung unserer Zeit. Wenn wir dem Klimawandel nicht gemeinschaftlich die Stirn böten, seien die Folgen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft gravierend. Zurückdrehen könne man den bereits ablaufenden Klimawandel nicht mehr, nun komme es auch darauf an, seine Folgen beherrschbar zu gestalten. Die Landesregierung bekenne sich ohne Wenn und Aber zu dem vor fünf Jahren, am 12. Dezember 2015, verabschiedeten Pariser Klimaübereinkommen.

Novelliertes Klimaschutzgesetz: Treibhausgasneutralität bis 2050
Mit dem heute beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes setzt sich die Landesregierung das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften. Mit einem ambitionierten Zwischenziel für 2030, das eine Minderung von 55 Prozent gegenüber 1990 vorsieht, sowie einem Klimaschutzaudit will das Land sicherstellen, dass 2050 bei den Treibhausgasemissionen eine Netto-Null steht.

Minister Pinkwart: „Der Klimaschutz erreicht eine neue Dimension: Das Klimaschutzgesetz von 2013 ist aufgrund der immer stärkeren Dynamik in der Klimapolitik längst überholt. Das für 2020 festgelegte Treibhausgas-Minderungsziel von 25 Prozent haben wir weit übertroffen; 2019 betrug der Rückgang bereits 38 Prozent und fiel damit doppelt so stark aus wie in Baden-Württemberg. Ich bin daher sehr zufrieden über die große Zustimmung zum heute vorgelegten verschärften Gesetzentwurf. Die Landesregierung versammelt sich damit einhellig hinter den Zielen, Nordrhein-Westfalen zum modernsten und klimafreundlichsten Industriestandort Europas weiterzuentwickeln und unseren Teil zur Erreichung der Pariser Klimaziele beizutragen.“

Bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz
Gleichzeitig zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat das Landeskabinett heute den Entwurf für das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. „Damit setzen wir ein klares Zeichen, dass wir neben dem Klimaschutz auch der Anpassung an den Klimawandel eine ebenso große Bedeutung beimessen. Ziel ist es, unsere Widerstandsfähigkeit gegen die negativen Folgen und Gefahren des Klimawandels zu verbessern und Schäden für Natur und Gesellschaft zu minimieren. Ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz soll zur Leitschnur werden, uns in allen Lebensbereichen und auf allen Ebenen auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Schützen wir uns aktiv vor dem Klimawandel“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Der Klimawandel ist in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und spürbar geworden. Die Zunahme von Unwettern, Starkregen, Hitzewellen, Dürrephasen, Ernteausfällen und Waldschäden zeigen, wie anfällig und verwundbar wir sind. Klimamodelle projizieren bei einem ungebremsten Treibhausgasausstoß für Nordrhein-Westfalen eine Temperaturzunahme von 2,8 bis 4,4 Grad Celsius für den Zeitraum 2071-2100 bezogen auf den Zeitraum 1971-2000. „Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Vorsorge ist. Klimaanpassung ist Daseins- und Zukunftsvorsorge. Die Schaffung klimaangepasster Strukturen und Maßnahmen zur Verbesserung der Klimaresilienz – das heißt der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels – sind unabdingbar für unser Land. Ein eigenständiges Gesetz schafft hierfür die entscheidende Basis“, so Heinen-Esser.

Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz

Neues Klimaschutzaudit
Um sicherzustellen, dass die ambitionierten Ziele erreicht werden und bei Bedarf nachsteuern zu können, führt die Landesregierung zudem ein Klimaschutzaudit ein. So sollen die jeweils zuständigen Stellen der Landesregierung eigenverantwortlich, flexibel und bedarfsgerecht ihre eigenen Klimaschutzstrategien und -maßnahmen planen und umsetzen. Das Klimaschutzaudit überprüft diese Maßnahmen dann in regelmäßigen Abständen auf ihre Effizienz und Wirksamkeit. Gibt es Defizite, können so frühzeitig Nachbesserungen erarbeitet werden. Das Klimaschutzaudit löst den im Jahr 2015 erschienenen Klimaschutzplan als strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele ab.

Flankierend zur heute verabschiedeten Gesetzesnovelle legte Minister Pinkwart dem Landtag heute einen Klimaschutzbericht vor. Seit 2017 hat die Landesregierung die Ausgaben für den Klimaschutz versiebenfacht; zuletzt wurden im Zuge der Coronahilfen die Mittel für Klimaschutzmaßnahmen – allen voran das erfolgreiche Förderprogramm progres.nrw – nochmals aufgestockt. Der Bericht erläutert die strategischen Ansätze beim Klimaschutz und gibt einen Überblick über die Förderinstrumente und Maßnahmen.

Klimaanpassungs-Check für planerische Entscheidungen
Mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz übernimmt das Land unter Bezugnahme auf das Pariser Klimaabkommen selbst eine Vorbildfunktion. Es verpflichtet sich, alle fünf Jahre eine Klimaanpassungsstrategie zu erstellen anhand konkreter Handlungsfelder, wie zum Beispiel Gesundheit, Biodiversität, Wald, Stadtentwicklung oder spezifische Wirtschaftszweige. Damit schafft das Gesetz mehr Verbindlichkeit. Verankert wird ein so genanntes Berücksichtigungsgebot: Demnach müssen Behörden und Ämter bei politischen und planerischen Entscheidungen deren Klimaanpassungs-Relevanz berücksichtigen.

Eine besondere Bedeutung erhält die Grüne Infrastruktur, insbesondere in den hitzeanfälligen Großstädten und Ballungsräumen: Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen, Bäume, Gartenanlagen und Parks kühlen ihr Umfeld, verbessern das Mikroklima, reinigen die Luft, fördern Biodiversität, dienen der Regenwasserrückhaltung und erhöhen die Attraktivität der Städte.

Hintergrund zum Klimawandel in Nordrhein-Westfalen
Im Zeitraum 1990 bis 2019 ist die mittlere Jahrestemperatur im Vergleich zum Zeitraum 1881 bis 1910 um 1,5 Grad auf inzwischen 9,9 Grad Celsius angestiegen. Die Zahl der Sommertage (>25 Grad) beziehungsweise Hitzetage (>30 Grad) hat in den vergangenen hundert Jahren um elf bzw. vier heiße Tage zugenommen. Das Grundwasser ist heute fast ein Grad wärmer als vor 30 Jahren.

Die Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Land kann bei Hitzewellen bis zu zehn Grad betragen. 23 Prozent der Siedlungsfläche sind in Bezug auf Hitzebelastung als ungünstig eingestuft, betroffen sind ca. 6,9 Millionen Menschen, was 38 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung betrifft. Laut Prognose des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) steigt dieser Anteil bis 2050 auf 61 Prozent, was etwa elf Millionen Menschen entsprechen wird.

Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen: Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen, Ziele und Strategien, Instrumente und Perspektiven (PDF)

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